Anschlussfinanzierung
Zum Ende der Kreditlaufzeit steht das Ende der Zinsbindung bevor. Meist ist das Darlehen bis dahin noch nicht getilgt. Wie geht es jetzt richtig weiter, um bares Geld zu sparen?
Die richtige Anschlussfinanzierung spart bares Geld
Bei den meisten Finanzierungen wird eine feste Zinsbindung über einen gewissen Zeitraum festgelegt, die sogenannte Sollzinsbindung. Während dieses Zeitraums (in der Vergangenheit waren dies in den meisten Fällen 5, 10 oder 15 Jahre) ist der Zins festgeschrieben. Dementsprechend kann das jeweilige Finanzierungsinstitut den Zinssatz in dieser Zeit weder reduzieren noch erhöhen.
Den meisten Kunden ist es nicht möglich, in diesen 5, 10 oder 15 Jahren das Darlehen vollständig zu tilgen. Hier wird eine Anschlussfinanzierung erforderlich.
Oftmals schließen Kunden die Anschlussfinanzierung gleich beim bisherigen Finanzinstitut ab, ohne ein Vergleichsangebot eingeholt zu haben. Die Gründe hierfür können vielfältig sein: keine Zeit, keine Lust auf solch trockene Themen, andere Banken „kochen auch nur mit Wasser“, oder die Kunden und Kundinnen nehmen irrtümlich an, dass ein Bankwechsel einen hohen Aufwand und hohe Kosten verursacht.
Eines können wir Ihnen zusichern: ein Bankenwechsel ist heutzutage völlig unkompliziert und die Kunden überschätzen meist die Kosten. Im Normalfall überwiegen die Ersparnisse durch eine günstigere Finanzierung ein Vielfaches von diesen Kosten.
Leider lassen sich viele Kunden ein großes Einsparpotential entgehen, wenn sie sich kein Vergleichsangebot einholen.
Anschlussfinanzierung – Kündigungsrecht nach 10 Jahren!
Haben Sie in der Vergangenheit eine Finanzierung mit einer Zinsfestschreibung von über
10 Jahren abgeschlossen? Dann sollten Sie prüfen, ob das Kündigungsrecht nach § 489 des Bürgerlichen Gesetzbuches für Sie sinnvoll sein kann. Dieser Paragraph regelt das ordentliche Kündigungsrecht eines Darlehensnehmers.
Ein Darlehensnehmer kann seinen Kreditvertrag mit einer festen Zinsfestschreibung unter anderem ganz oder teilweise bereits nach Ablauf von 10 Jahren nach der vollständigen Auszahlung des Darlehens kündigen. Hierbei ist eine Kündigungsfrist von 6 Monaten zu beachten. Dementsprechend können Sie, auch wenn Sie in der Vergangenheit eine Sollzinsbindung von z. B. 15 Jahren abgeschlossen haben, diesen Vertrag bereits nach 10 Jahren kündigen!
Ob dies in Ihrem Fall sinnvoll ist, prüfen wir gerne für Sie. Falls Sie in der Vergangenheit zu einer höheren Kondition als derzeit abgeschlossen haben, sollten Sie dies unbedingt von uns prüfen lassen.
Wir unterstützen Sie gerne dabei, eine günstigere und auf Ihre Situation abgestimmte Anschlussfinanzierung zu finden.