Bislang speicherte die Auskunftei Daten über eine Insolvenz mehrere Jahre. Dagegen klagte ein Betroffener bis zum Bundesgerichtshof. Jetzt lenkt die Schufa ein.
Tausende wagen jedes Jahr den Schritt in die Selbstständigkeit, wollen als Fotograf, Bauunternehmer oder Gastwirt erfolgreich sein. Manchmal gelingt der mutige Schritt, manchmal nicht. Was dann folgen kann, ist die Privatinsolvenz mit all ihren Problemen. In Deutschland müssen Schuldner dann jahrelang eine Art Buße tun und zum Beispiel einen Teil ihres Einkommens abgeben. Das nennt man Wohlverhaltensphase. Ist diese erfolgreich abgeschlossen, wird dem Verbraucher nach derzeit drei Jahren die Restschuld erlassen. Ein entsprechender Vermerk wird dann für sechs Monate in ein öffentliches Register eingetragen und dann gelöscht, um einen Neuanfang zu ermöglichen.
Für den Betroffenen ist damit aber noch nicht Schluss, denn die Schufa speichert diese Information drei Jahre lang. Sie fließt in ihre Bewertung ein, den sogenannten Schufa-Score. Diesen gibt sie an ihre Kunden weiter, zum Beispiel an die Kreditwirtschaft und den Onlinehandel, die ihn als Grundlage für wichtige Entscheidungen nutzen. Weil die Bewertung der mächtigen Auskunftei so wichtig ist, hat sie für ehemalige Schuldner zum Teil gravierende Folgen, etwa bei der Wohnungssuche oder wenn sie wegen ihres schlechten Scores keinen Handyvertrag bekommen.
Ein Mann wollte sich das nicht gefallen lassen, klagte gegen die Schufa – und bekam nun in gewisser Weise Recht.
Die Schufa hat angekündigt, die Speicherdauer für Einträge über abgeschlossene Privatinsolvenzen deutlich zu verkürzen. Statt bisher drei volle Jahre will die Schufa die Daten nur noch sechs Monate speichern. Das ist so lange, wie die Daten auch in öffentlichen Registern zu finden sind. Alle Meldungen, die zum Stichtag 28. März länger als sechs Monate in der Datenbank gespeichert sind, will die Schufa in den kommenden Wochen löschen.
Schufa-Chef Ole Schröder wird in einer Mitteilung mit den Worten zitiert: „Mit unserer Entscheidung schaffen wir Klarheit und Sicherheit für die Verbraucherinnen und Verbraucher. Damit ermöglichen wir den Restschuldbefreiten einen schnellen wirtschaftlichen Neuanfang.“
Die Auskunftei macht aber auch klar, dass die Entscheidung keine Auswirkungen auf die Aussagekraft des Schufa-Scores hat.
Was diese Aussage genau bedeutet, das wird die Zukunft zeigen! Und wir werden bei unseren Interessenten ganz genau hinsehen!
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